Die Texte dieser Geschichten sind Auszüge aus der Buch-Trilogie "Ich bin Tempelritter Georg" - der hier vorliegende Text stammt aus dem zweiten Buch "Geschichte der Aufhebung des Templerordens"
Zweites Kapitel
VON DEN WÜRDEN UND ÄMTERN IM ORDEN
1. DER GROSSMEISTER
Wenn der Großmeister gestorben war und zwar im Königreich Jerusalem, so vertrat der Ordensmarschall so lange seine Stelle, bis er mit dem Konvent und den im Orient anwesenden Komturen einen Großkomtur zum Stellvertreter des Großmeisters gewählt hatte, doch konnte die Wahl des Ersteren nur nach dem Begräbnisse des Letzteren Statt finden. Starb aber der Großmeister im dem Gebiete von Tripolis oder Antiochien, so war der betreffende Komtur einer dieser Provinzen Verweser des Ordens bis zur Wahl des Großkomturs, und leitete dieselbe auch zu Jerusalem; starb der Großmeister im Königreich Jerusalem, und der Marschall war nicht zugegen, so vertrat der Komtur dieses Königreiches dessen Stelle, ließ den Großmeister wie einen gewöhnlichen Komtur begraben, und benachrichtigte sogleich den Konvent von dem Todesfalle. Der Großkomtur musste durch alle oder die meisten Stimmen gewählt werden, worauf er mit dem Marschall und den Komturen der drei Provinzen Jerusalem, Tripolis und Antiochien, dem Konvent und mehreren angesehenen Rittern den Tag zur Großmeisterwahl ansetzen, welche Wahl man gern an dem Orte hielt, woselbst der Konvent seinen festen Sitz hatte.
Die Geschichte lehrt, dass oft eine ziemliche Zeit zwischen dem Tode des alten und der Wahl des neuen Großmeisters verstrich, vielleicht weil die Kriegsunruhen hinderten, der Konvent nicht vollzählig, oder unter sich nicht einige war, oder weil man die Ankunft dieses oder jenes mächtigen Bruders aus dem Occident erwartete. Während dieser Vakanz führte der Großkomtur das Siegel des Großmeisters und leitete die Regierung des Ordens.
Am Tage der Wahl eines neuen Großmeisters versammelte sich der Konvent nebst allen zu dieser Feierlichkeit eingeladenen Komturen an dem zur Wahl bestimmten Orte, gewöhnlich in der Kapelle des Konvents. Dann besprach sich der Großkomtur mit dem größten Teil der Anwesenden, worauf man drei oder auch noch mehrere der geachtetesten Ritter abtreten ließ; über diese sammelte der Großkomtur die Stimmen, und wer von ihnen die meisten hatte, wurde Wahlkomtur, welcher ein redlicher, unparteiischer und allgemein geachteter Ritter sein musste. Bevor die Versammlung aufgehoben wurde, bekam dieser Wahlkomtur in einem ebenso geschätzten Ritter von dem Konvent einen Gehilfen. Diese beiden Brüder blieben sodann die ganze Nacht hindurch im Gebet in der Kapelle, ohne dass die übrigen Brüder zu ihnen durften. Mit dem frühen Morgen versammelten sich die Ritter wieder, worauf die Messe von Heiligen Geist gesungen und im Kapitel gebetet wurde, sodann ermahnte der Großkomtur die beiden mit der Wahl beauftragten Brüder, ihr Geschäft redlich auszuführen. Diese Beiden verließen nun das Kapitel und wählten zwei andere Brüder, die Vier wählen wieder zwei neue und sofort, bis es zwölf Wählende waren, diese Zwölf (nach der Zahl der Apostel) erwählten einen Kapellahn, der Christi Stelle vertrat. Diese dreizehn Wählende mussten redlich und allgemein geliebte Männer, auch aus verschiedenen Provinzen sein, und zwar acht Ritter, vier Dienende und ein Priester. Nachdem der Großkomtur diese dreizehn Wahlherren vor dem versammelten Kapitel feierlich beschworen und ermahnt hatte, die Wahl mit Redlichkeit zu vollbringen, verfügten sie sich an den zur Wahl bestimmten Ort, und begannen unter Anrufung der Dreieinigkeit, die Wahl. Mehrheit der Stimmen unter den Dreizehn entschied die Wahl, doch wurde stets ein Ritter, welcher sich im Orient aufhielt, vorgezogen; entstanden Parteien unter den Wählenden, so trat der Wahlkomtur mit einem Wahlritter ins Kapitel, den Brüdern die Uneinigkeit verkündigend, worauf diese die Gnade des heiligen Geistes anflehten. War der Erwählte selbst im Kapitel, so begaben sich die Wahlherren dahin, der Wahlkomtur sprach: „Liebe Herren, saget Preis und Dank unserm Herrn Jesus Christ und unserer lieben Frau und allen Heiligen, dass wir uns vereinigt und Eurem Befehl gemäß in Gottes Namen einen Meister des Tempels gewählt haben.“
Wenn diese Alle gebilligt und jeder versprochen hatte, dem neuen Meister Gehorsam zu leisten, so fragte der Wahlkomtur den Großkomtur und einige andere der angesehensten Ritter: „Komtur, wenn Gott und wir dich zum Meister erkoren haben, willst du uns dann geloben, dem Konvent dein ganzes Leben hindurch gehorsam zu sein und die guten Sitten und Gebräuche des Ordens zu erhalten?“ – War der Erwählte gegenwärtig, so ging der Wahlkomtur hin und sprach zu ihm: „ Im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes haben wir Euch Bruder ..., zum Meister erwählt und erwählen Euch dazu.“ Alsdann sprach der Wahlkomtur zu den Brüdern: „Liebe Herren und Brüder, danket Gott, sehet hier unser Meister.“ Hierauf stimmten die Brüder Kapellahne das „Te Deum laudanus“ an, die Brüder standen auf, und trugen den Erwählten in die Kapelle vor den Altar, worauf mit Gebet und Gesang die Wahl beendet, auch über sie stets Stillschweigen beobachtet wurde.
In der Bulle Omne datum optimum“ war vorgeschrieben, dass nur ein Ritter Großmeister werden konnte, obwohl nun Viele nach dieser hohen Würde strebten, so lässt sich wohl mit Gewissheit vermuten, dass nur die hohen Ordensbeamten dieselbe bekamen, weil sie mit der Regierung des Ordens schon vertrauter waren; die Geschichte zeigt, dass oft Großprioren Großmeister wurden. Die vom Orden oben beschriebene Wahl war gleich gültig, und bedurfte keiner ausdrücklichen Bestätigung des Papstes. Obwohl der Großmeister große Gewalt hatte, so war sie doch durch den Konvent sehr eingeschränkt, ohne dessen Genehmigung er kein hohes Ordensamt vergeben, überhaupt nicht von Wichtigkeit beschließen durfte, nur kleinere Kommenden konnte er nach freier Willkür besetzen. Ohne den Komthur von Jerusalem, als den Schatzmeister des Ordens, durfte der Großmeister nichts aus der Schatzkammer nehmen, ohne die Einwilligung des Konvents kein Landgut veräußern, verschenken, ihm war nicht erlaubt, für sich allein Krieg anzukündigen, Waffenstillstand zu schließen, gegebene Gesetze zu ändern. Ohne Beratung mit dem Konvent durfte er keinen Bruder übers Meere senden, keinen in den Orden aufnehmen; er war Repräsentant des Ordens, ihm musste jeder gehorsam sein, er aber war dem Konvent unterworfen. Durch die beiden Rechte, kleinere kommenden ohne Zuziehung des Konvents zu vergeben, und in das Kapitel bloß diejenigen Brüder zu rufen, welche er wollte, konnte er manches durchsetzen; alleine er war doch stets in der Regierung des Ordens sehr gebunden, wenn nicht seine Geistesüberlegenheit, oder andere persönliche Eigenschaften und sonstige Verhältnisse den Konvent von ihm abhängig machten, welcher alles durch Stimmenmehrheit entschied. Zwei umsichtige Brüder wurden ihm als Assistenten bestellt, welche er, nebst seinem beständigen Vicarius, dem Seneschall, nie aus dem Kapitel herausgeben heißen durfte, wenn eine wichtige oder geheime Sache verhandelt werden sollte, welches Recht er gegen alle Brüder ausüben mochte, und so seine Vertrauten zu den wichtigsten Beratungen ziehen konnte. Übrigens hatte er den Vortrag im Kapitel, und konnte also durch das eben erwähnte Recht viele Sachen durchführen. Der größte Teil der exekutiven Gewalt war in seinen Händen. Im Kriege war er oberster Feldherr, und die Natur der Sache erforderte es, dass er hier nicht so sehr vom Konvent abhing; über die Ordenspriester hatte er bischöfliche Jurisdiktion, der Papst sah ihn in dieser Beziehung als seinen Generalvikar an, und wandte sich in allen Fällen, welche die Ordenskleriker angingen, an ihn. Fürstlichen Rang hatte der Großmeister, sein Gefolge war diesem Range angemessen. Er bekam zu seinem Dienste vier Pferde, einen Kapellan, zwei Schreiber, welche sich in die occidentalische und orientalische Korrespondenz teilten, einen Edelknappen, Hufschmied, Turkopolen und Koch, dazu noch Fußknechte und einen Turkomann als Wegweiser, welcher scharf bewacht, und im Kriege am Strick geführt wurde; sodann waren dem Großmeister mehrere Lasttiere verwilligt. War der Großmeister gestorben, so ordnete der Großkomtur die Begräbnisfeierlichkeiten an, wozu alle anwesenden Ritter eingeladen wurden. Das Leichenbegängnis geschah mit Fackeln und Wachskerzen. - Von dem Großkomtur ist schon das Nötigste erwähnt, seine Würde fand nur während des Großmeisters Vakanz statt.
2. Von dem Seneschall.
Dieser vertrat stets die Stelle des Großmeisters, wie schon der Name andeutet, denn Seneschall bedeutet: qui alterius vicem gerit. Er durfte von dem Meister aus keinem Kapitel herausgewiesen werden, und musste sonach um alle wichtige Verhandlungen wissen. Er hatte dasselbe Gefolge wieder Großmeister, nur dass der Kapellan und der Schreiber, welcher die occidentalische Korrespondenz besorgte, in einer Person vereinigt waren. Der Seneschall führte, wie der Meister, das Ordenssiegel.
3. Vom Marschall.
Der Marschall war Feldherr des Ordens, er hatte den Ordensbaner und ordnete die Schlachtordnung, so wie er überhaupt dem ganzen Kriegswesen vorstand. Nach der Vorschrift des Schatzmeisters verteilte er die Brüder des Konvents in die Ordenshäuser; er ward wie alle hohen Ordensoberen, vom Großmeister und Konvent ernannt, hatte vier Pferde, zwei Knappen, einen dienenden Bruder und einen Turkopol. Rüstungen und Pferde des Ordens standen unter seinem besonderen Befehl. Wenn der Großmeister und der Konvent einen Komthur im Orient ernennen wollten, so durfte man den Marschall nicht aus dem Kapitel weisen, wohl aber, wenn ein Seneschall erwählt werden sollte, weil diese Würde höher war, als die des Marschalls.
4. Vom Schatzmeister.
Diese Würde war beständig mit dem Amte eines Komthurs des Königreichs Jerusalem verbunden. Der Schatzmeister musste von allen Ausgaben und Einnahmen des Ordens dem Meister und Ordensobern Rechnung ablegen. Weil er die Oberaufsicht über alle dem Orden in Asien gehörigen Schiffe und deren Ladungen hatte, so stand auch der Komthur der Küste von Akra unter ihm. Im Konvent hatte er gemeinschaftlich mit dem Drapier die Aufsicht über die Kleiderkammer.
5. Der Drapier.
Er sorgte für die Kleidung der Ordensglieder, hatte vier Pferde, zwei Knappen, einen Packknecht.
6. Der Turkopolier.
So hieß der Anführer der leichten Reiterei oder der Knappen und dienen den Brüder, welche leichten Reiter, Turkopolen, hießen. Er war dem Marschall untergeordnet, und ihm zu seinem Beistand zwei Ritter beigesellt. Waren aber zehn Ritter mit einem Ritterkomthur, nebst einem Ordensbaner zugegen, so war dem Komthur der Turkopolier untergeordnet; es erhellt hieraus, dass die letztere Würde nicht den hohen Ordenswürden zugezählt wurde. DemTurkopolier waren auch vier Pferde verstattet.
7. Der Komthur der Stadt Jerusalem.
Sein Hauptgeschäft bestand darin, dass er mit zehn ihm untergeordneten Rittern die nach Jordan wallfahrenden Pilger führte und beschützte, und das Kreuz Christi, so oft es mit ins Feld genommen wurde, bewachte. Unter seinem Baner kämpften alle in Jerusalem befindlichen Ritter, welche Freunde des Ordens waren, und alle in Jerusalem wohnenden Tempelbrüder wurden in Abwesenheit des Marschalls ihm untergeordnet. Auch er hatte vier Pferde, zwei Knappen, einen dienenden Bruder, einen Schreiber, welcher die orientalische Korrespondenz besorgte, nebst einen Turkopol.
8. Von den Komthuren von Tripolis und Antiochien.
Diese hatten die Aufsicht über die Brüder und Besitzungen in den Grafschaften Tripolis und Antiochien; jeder von ihnen hatte vier Pferde, einen dienenden Bruder, einen Diakonus, einen Schreiber für orientalische Korrespondenz und einen Fußknecht. Wenn der Komthur von Antiochien nach Armenien ging, konnte er einen Kapellan und eine Kapelle mitführen, weil die Armenier Monophysiten sind.
9. Zu den Ordensobern
gehörten ferner die vom Konvent von Zeit zu Zeit in einzelne Provinzen ausgesandten Visitatoren, welche in dieser Eigenschaft mit großer Gewalt ausgerüstet waren. Sie mussten Missbräuche abschaffen, neue Einrichtungen einführen und solche Streitigkeiten schlichten, welche sonst bloß der Konvent schlichten konnte; ihre Macht hörte auf, sobald ihr Geschäft vollendet war, oder sie zurückgerufen wurden. Da sie im Namen des Konvents kamen, und des Meisters Stelle vertraten, so war ihnen selbst der Großprior der treffenden Provinz untergeordnet; der Zweck ihres Geschäfts brachte es mit sich, dass sie gewöhnlich nur in abendländische, und zwar weit entfernte Provinzen gesendet wurden; obwohl sich auch Beispiele von Visitatoren in Orient finden. Sämtliche hohe Ordensämter konnte der Großmeister nebst Konvent nach Belieben besetzten, nur der Schatzmeister musste stets der Provinzialmeister von Jerusalem sein. Auch traf es sich bisweilen, dass ein Großprior noch außer diesem Amte eine hohe Ordenswürde inne hatte. Alle diese hohen Ordenswürden waren, außer der Visitatoren, lebenslänglich, und konnten nur bei Beförderung zu höhern oder bei Absetzung, abgegeben werden.
10. Eine jede Provinz
des Ordens hatte ihren Großprior, welche Würde und Name mit dem des Heermeisters, Großpräcptors, Landkomturs, oder Provincialmeisters gleich ist. Diese Großprioren verwalteten im Namen des Großmeisters und des Konvents die Provinzen, sie standen in hohem Ansehen im Orden, und wurden oft Großmeister; öfters hatte einer zwei Provinzen, wenn diese nicht bedeutend waren, wo sich dann in der einen Provinz ein Stellvertreter des Großpriors befand. Der Großmeister und der Konvent ernannten die Großprioren; während der Vakanz eines solchen erwählten die Komthuren der Provinz aus ihrer Mitte einen Stellvertreter, und hatte sich schon der Großprior bei Lebzeiten einen ernannt, so hatte diese Ernennung keine Gültigkeit nach seinem Tode.
Jeder Großprior musste beim Antritt seines Amtes sich eidlich verpflichten, den katholischen Glauben aus allen Kräften zu verteidigen, dem Großmeister Gehorsam zu leisten, ihm gegen die Ungläubigen beizustehen, vor drei ungläubigen Feinden nicht zu fliehen, die Güter des Ordens wohl zu wahren, keusch und dem Landesherrn treu zu sein, der Geistlichkeit, besonders den Zisterziensern beizustehen. Er hatte wie alle Ordensoberen, einen Ritter zum Waffenbruder, führte die Oberaufsicht über die Schlösser, Besitzungen und Glieder des Ordens in seiner Provinz, hielt Provinzialkapitel, nahm Brüder auf usw. Die Großprioren mussten stets in ihren Provinzen wohnen, und durften nicht ohne Befehl des Großmeisters und Konvents in den Orient reisen. Die von Jerusalem, Tripolis und Antiochien waren ausgezeichnet, und ihre Würde gehörte mit zu den hohen Ordensämtern. Zuweilen waren die Großprioren zugleich Visitatoren des Ordens in ihren Provinzen, und hatten als solche die volle Gewalt des Großmeisters. So wie der Großmeister zwei Ritter zu Assistenten hatte, so auch die Großprioren, dieser Assistenten bedienten sie sich in allen Ordensgeschäften. Noch waren in jeder Provinz ein Marschall und ein Drapier, welche für die betreffende Provinz dasselbe waren, was der Marschall und Drapier des Konvents für den ganzen Orden.
11. Unter den Großprioren
standen die Baillis, Prioren, Komthuren, welche Namen eins und dasselbe bedeuten. Einige dieser Komthuren hatten einen größeren Distrikt der Provinz unter sich, andere nur ein Haus. Haus- und Ritterkomthure sind nur dadurch verschieden, dass ersterer Würde im Frieden, letzterer im Kriege bestand. Der Hauskomthur konnte einzelne oder mehrere Ordenshäuser unter sich haben, über deren Brüder und Ländereien er die Aufsicht führen und Rechnung ablegen musste. Große Gewalt hatten sie nicht über die Brüder, obwohl diese ihnen Gehorsam schuldig waren; entstanden Streitereien zwischen den Brüdern, so kam die Entscheidung vor das Kapitel. Solche Ordenshäuser oder Kommenden waren hauptsächlich den Rittern vorbehalten, doch wurden auch Kleriker, selten dienende Brüder damit beliehen. Jeder Ritter-Hauskomthur bekam vier Pferde und zwei Knappen. Die Ritterkomthure führten in Kriegszeiten gewöhnlich zehn Ritter an, sie waren vornehmlich zum Schutz des Ordensbaners, und zur Bewachung der Pilgrimme bestimmt; sie standen unter dem Marschall und Komthur von Jerusalem, deshalb existierten sie nur im Orient und vielleicht auch in Spanien, wo Krieg gegen die Sarazenen geführt wurde. Diejenigen Komthure, welche Burgen inne hatten, standen im Gefecht unter den Ritterkomthuren, nicht aber, wenn sie sich in ihrem Schlosse befanden. Trafen sich mehrere Ritterkomthure zufällig, ohne dass ein höherer Ordensoberer zugegen war, so hatte derjenige den Befehl, welcher die meisten Brüder anführte. – Starb ein Komthur, so wählten die Komthure der Provinz einen anderen, welchen man dem Großmeister meldete; die Hinterlassenschaft des verstorbenen Komthurs fiel dem Großmeister und Konvent anheim.
12. Einige besondere Ämter der dienenden Brüder.
Fünf Ämter hatten die dienenden Brüder im Konvent, das des Untermarschalls, Banerers, Hufschmieds, des Kochs und das des Komthurs der Meerküste von Akra. Der Untermarschall hatte das kleinere Rüstzeug und Pferdegeschirr unter sich; alle Brüder Handwerker im Marstall standen unter ihm, er vertrat des Baneres Stelle und dieser die seinige, wenn einer oder der andere abwesend war; dem Untermarschall waren zwei Pferde verwilligt. Der Banerer hatte diejenigen Knappen unter seinem Befehl, welche nicht Ordensbrüder waren, er konnte Kapitel der dienenden Brüder halten lassen, und diese wegen ihrer Vergehen bestrafen; er führte die Knappen auf die Weide, und überhaupt, wenn diese in Haufen zogen; an ihrem Tische hatte er die Aufsicht. Zog das Ordensheer aus, so ritt der Banerer voran, und ließ den Baner von einem Knappen tragen, oder auf einem Wagen fahren; im Gefecht kommandierte er die Knappen, welche hinter der Front aufritten; auch er bekam zwei Pferde. Die dienenden Brüder, welche Hauskomthure waren, unterschieden sich von den Ritter-Hauskomthuren dadurch, dass ihnen nur ein Pferd zugestanden, und ein dienender Bruder als Knappe gegeben wurde; auch konnte ihnen der Banerer einen Knappen verwilligen. Mehrere dienende Brüder wurden einzelnen Landgütern und Pachthöfen vorgesetzt, und hießen dann Brüder Meier, sie konnten zwei Pferde und einen Knecht haben.
Drittes Kapitel
Von der inneren Regierung des Ordens und anderen Einrichtungen in demselben
1.) Der Großmeister und jeder Ordensobere regierte an Gottes Statt, alle von ihnen gegebenen Befehle waren sonach Befehle Gottes. Jedoch hatten sie als Obere des Ordens, wie schon erwähnt ist, nicht unumschränkte Gewalt, sondern hingen mehr oder weniger von ihrem Kapitel, oder überhaupt vom Konvent zu Jerusalem ab. Die Verfassung des Ordens war daher bei weitem mehr aristokratisch, als monarchisch. Die eigentliche höchste Gewalt im Orden war beim Generalkapitel, da dieses aber, wie wir unten sehen werden, nicht immer beisammen sein konnte, so übte sie der Großmeister und Konvent zu Jerusalem in der Zwischenzeit aus, weil Jerusalem, oder überhaupt der Ort, wo der Konvent war, der Hauptsitz des Ordens war. Wer Sitz und Stimme im Konvent oder Generalkapitel hatte, nahm Teil an der Regierung des Ordens.